Darmstadt – Ein Frankfurter Pharmaunternehmen muss zumindest vorläufig weiter akzeptieren, dass Über-60-Jährige mit konventionellen quadrivalenten Grippeimpfstoffen geimpft werden können. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden (Az. L 8 KR 125/22 B ER).... [weiter lesen]

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