Kassel – Wenn in einer Arztpraxis Impfstoff wegen eines defekten Kühlschranks unbrauchbar wird, müssen die Ärzte dafür selbst einstehen. Die Krankenkassen müssen notwendigen „Ersatzimpfstoff“ nicht bezahlen, wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az:... [weiter lesen]

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