Berlin – Ab heute müssen Arztpraxen für die Beauftragung eines PCR-Labortests auf SARS-CoV-2 das Formular 10 und nicht mehr das Formular 10C verwenden. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Grund ist, dass ab heute andere Corona- und damit auch... [weiter lesen]
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