08.11.2008 - 09.11.2008, Halle (Saale): Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des neuen Kindschaftsrechtes eine Begleitforschung in Auftrag gegeben. Was waren die Ergebnisse und was wurde aus dem Wissen? Väter klagten gegen die Ungleichstellung nichtehelicher Kinder bis vor das Bundesverfassungsgericht. Die Reform wurde trotz Benachteiligung nichtehelicher Kinder am 29.01.2003 für verfassungskonform erklärt. Die Bundesregierung wurde allerdings aufgefordert, zu überprüfen, ob ein Missbrauch des Sorgerechtes gegeben sei. Was ist aus diesem Auftrag 5 Jahre nach dem BVerfG-Urteil geworden? Welche Erkenntnisse liegen heute vor? In den letzten 10 Jahren entstanden neue Wege, neue Modelle, neue Praxen. Alle haben eines gemein; Zusammenarbeit der Professionen, damit Trennungseltern ihre Situation begreifen und annehmen können. Trotz Trennung bleiben sie Eltern für ihre Kinder. In wieweit ist dies gelungen? Hat der Erhalt der gemeinsamen elterlichen Sorge im Regelfall dazu geführt, dass sich der elterliche Streit auf den Umgang verlagert hat? Was waren die damaligen Intentionen des Gesetzgebers, was waren die Neuerungen? Welche Erfahrungen machten die Praktiker? Was hat sich mit diesem neuen Gesetz verbessert und was muss zukünftig anders gelöst werden? Die Teilnehmergebühr beträgt 60,- €, für VAfK-Mitglieder und Studenten 25,00 € zzgl. Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an die oben angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

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