Düsseldorf – Ärzte müssen Honorarkürzungen hinnehmen, wenn sie gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nicht den Nachweis erbringen, sich in ausreichendem Maße fortgebildet zu haben. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf in einem nunmehr ...

[Weiterlesen...]


Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.