Außergewöhnliche Belastung bei geteiltem Sorgerecht
Hallo,mein Sohn ist jetzt 6Jahre und beginnt demnächst mit dem Schwimmkurs.Von dem Vater des Kindes bin ich seit über 4Jahren getrennt.Er bezahlt keinen Unterhalt.Wir beziehen Unterhaltsvorschuss.
Der Schwimmkurs wird über seine Kita geregelt aber kostet mich 75€. Meine Frage ist nun ob der Kurs zur außergewöhnlichen Belastung zählt und ich die Hälfte vom Vater verlangen kann?
Ich würde Ihm,als Beweis,eine Kopie der Quittung geben bzw.kann er ja in der Kita nachfragen.
AW: Außergewöhnliche Belastung bei geteiltem Sorgerecht
Hallo Constanze frag einfach mal bei deiner Krankenkasse nach ob die den Betrag übernehmen. Meine Kasse (BKK Pfalz) übernimmt es auf jeden Fall ohne Probleme. LG :-)