Videoüberwachung am Empfang einer Zahnarztpraxis in der Regel nicht zulässig
https://www.aerzteblatt.de/image.asp?id=109099&w=640 Leipzig – In einer Zahnarztpraxis ist eine Videoüberwachung im Empfangsbereich in der Regel nicht zulässig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern...
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.