Versicherer dürfen im PKV-Notlagentarif mit alten Beitragsrückständen aufrechnen
https://www.aerzteblatt.de/image.asp?id=99206&w=640 Karlsruhe – Im sogenannten Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (PKV) dürfen die Versicherer aktuelle Behandlungskosten mit alten Beitragsschulden verrechnen....
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