Verfassungsgericht stärkt Rechte von Pflegekindern
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/142556-640-0 Karlsruhe – Bei der Unterbringung von Pflegekindern in Pflegefamilien muss immer das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Die Rechte und Interessen der Pflegeeltern müssen dahinter zurücktreten. Das geht aus einer heute veröffentlichten Entscheidung des... [weiter lesen]
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.