Urteil: Richter sprechen TÜV Rheinland von Haftung wegen fehlerhafter PIP-Brustimplan
Köln – Der TÜV Rheinland ist für die fehlerhaften Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) nicht verantwortlich. Dem TÜV Rheinland zufolge bestätigen dies zwei aktuelle Urteile. Demnach haben das Landgericht Frankfurt am ...
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