Urteil: Krankenkasse muss Krebsbehandlung im Ausland nicht bezahlen
Darmstadt – Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine spezielle Krebsdiagnostik im Ausland nicht erstatten. Die Kassen müssten nur die vom Leistungskatalog erfasste Behandlung übernehmen, teilte das hessische Landessozialgericht am Montag ...
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