Urteil: Falscher Genesenennachweis rechtfertigt Kündigung
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/142771-640-0 Berlin – Die Vorlage eines gefälschten Coronagenesenennachweises statt eines aktuellen Tests oder Impfnachweises rechtfertig eine fristlose Kündigung. Das entschied das Berliner Arbeitsgericht. Das Gericht wies damit die Klage eines Justizbeschäftigten gegen seine... [weiter lesen]
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