Unzufriedenheit über Vergütung für CT-Angiografie der Herzgefäße
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/171779-640-0 Berlin – Ab Januar ist die CT-Angiografie der Herzkranzgefäße (CCTA) eine Leistung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR) zeigen sich jedoch unzufrieden mit der... [weiter lesen]
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