Übermittlungspauschale für eArztbriefe soll unverändert gelten
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/155379-640-0 Berlin – Die Übermittlungspauschale für elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) gilt auch nach dem 1. Juli 2023 unverändert weiter. Darauf hat heute die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Der Körperschaft zufolge hat das Landessozialgericht... [weiter lesen]
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