Im Streit um Überstundenvergütung bleiben Arbeitnehmer beweispflichtig
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/141975-640-0 Erfurt – Wenn Arbeitnehmer eine zusätzliche Überstundenvergütung einklagen wollen, bleiben sie generell in der Beweispflicht. Daran ändert auch die EU-rechtliche Pflicht der Arbeitgeber nichts, ein Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten, wie gestern das... [weiter lesen]
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