Sicherheitskonzepte für Patientenakten in Hessen nicht überall vorgelegt
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/142034-640-0 Wiesbaden – Krankenhausträger in Hessen müssen seit Mai 2022 und dann alle zwei Jahre nachweisen, wie Patientenakten nach Insolvenzen geschützt werden. Das sieht das Krankenhausgesetz in Hessen vor. An der Umsetzung mangelt es offenbar. Der Pflicht zum Nachweis... [weiter lesen]
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