RSV-Prophylaxe: G-BA kann STIKO-Beschluss nicht umsetzen
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/164175-640-0 Berlin – Der monoklonale Antikörper Nirsevimab, den die Ständige Impfkommission (STIKO) zur Prophylaxe von Erkrankungen mit respiratorischen Syntzialviren (RSV) bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison empfohlen hat, kann nicht über den Gemeinsamen... [weiter lesen]
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