Rettungsdienst: Wissenschaftlicher Dienst sieht Regelungsmöglichkeiten beim Bund
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/99514-640-0 Berlin – Durch die medizinische Weiterentwicklung der Notfallmedizin sowie die Erweiterung des Leistungsumfangs kann der Rettungsdienst verfassungsrechtlich betrachtet der Gesundheitsversorgung und nicht mehr ausschließlich der Gefahrenabwehr zugerechnet werden. Daraus kann... [weiter lesen]
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