Reform des Bevölkerungsschutzes erfordert Grundgesetzänderung
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/117928-640-0 Berlin – Der von der Ampelkoalition vereinbarte Umbau des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BBK) zur Zentralstelle für Krisenlagen dürfte nicht ohne Grundgesetzänderung möglich sein. Zu diesem Ergebnis kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer... [weiter lesen]
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