Rechtsstreit: Apotheker muss „Pille danach“ ausgeben
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/166233-640-0 Berlin – Ein Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen die Herausgabe zugelassener Arzneimittel verweigern. Das entschied das Berufsobergericht für Heilberufe am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgestern, wie das Gericht gestern in Berlin mitteilte. Die... [weiter lesen]
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