Posthume künstliche Befruchtung: EU-Gericht weist Klage zweier Frauen ab
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/104490-640-0 Straßburg – Das EU-Gerichtshof für Menschenrechte (COE) hat die Klage zweier Französinnen abgewiesen, die sich nach dem Tod ihrer Ehemänner vergeblich um eine künstliche Befruchtung bemüht hatten. Frankreich habe „einen fairen Ausgleich zwischen den konkurrierenden... [weiter lesen]
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