Poolärzte: Urteilsbegründung lässt noch auf sich warten
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/92825-640-0 Berlin/Kassel – Die schriftliche Urteilsbegründung für das sogenannte „Poolärzte“-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) lässt weiter auf sich warten. Auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes teilte das Gericht mit, es dauere noch „acht bis zehn Wochen“, bis die... [weiter lesen]
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