Passive Sterbehilfe: Keine überhöhten Beweisanforderungen an Patientenwillen
Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Voraussetzungen der passive Sterbehilfe für Wachkoma-Patienten geklärt, die keine Patientenverfügung hinterlegt haben. In solchen Fällen dürfen an die Feststellungen des Patientenwillens selbst dann keine ...
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