Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung – Fragen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
02.06.2026. Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist mit der Anwendung sehr komplexer Regelungen des SGB VIII befasst. Mit den Vorschriften der örtlichen Zuständigkeit (§§ 86 ff. SGB VIII) und der Kostenerstattung der öffentlichen Träger untereinander (§§ 89 ff. SGB VIII) wird geklärt, welcher öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu handeln hat und welcher hierfür die Kosten trägt.Die Vorschriften sind sehr differenziert und vielschichtig aufgebaut, um sowohl den fachlichen Anforderungen an die Gestaltung der Hilfeprozesse gerecht zu werden als auch eine unangemessene Belastung einzelner Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu verhindern.In der grundlegenden Fachveranstaltung wird zunächst jeweils ein detaillierter Überblick über die Vorschriften der örtlichen Zuständigkeit sowie ein Überblick über die Regelungen zur Kostenerstattung samt aktueller Rechtsprechung gegeben, um dann anhand von Fallbeispielen auf problematische Konstellationen und die typischen Rechtsfragen in diesem Bereich einzugehen. Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. . Link: https://www.deutscher-verein.de/even...dhilfe-2026-1/ .
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