Mutterschutz soll auch bei Fehlgeburt greifen
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/166570-640-0 Berlin – Auch bei Fehlgeburten sollen Frauen künftig Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit im Rahmen des Mutterschutzes haben. Zwischen den ehemaligen Ampelparteien und der Union gibt es nach Medienberichten eine Einigung auf eine entsprechende Gesetzesänderung,... [weiter lesen]
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