Medizinisches Cannabis: Der Arzt erhält die Therapiehoheit
Berlin – Patienten, die von ihrem Arzt aus medizinischen Gründen Cannabis verordnet bekommen, sollten bei der Anwendung des Rezepturarzneimittels „nicht im Stich gelassen werden“. Sie brauchten eine eindeutige Gebrauchsanweisung auf dem Rezept inklusive ...
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