Landesrechtliche Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation
Diese Expertise gibt einen Überblick über die in den einzelnen Bundesländern geltenden Regelungen zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für Kindheitspädagog*innen und Erzieher*innen. Sie nimmt damit die Anerkennungsverfahren für die wichtigsten Berufe für eine Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen in den Blick. Die Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf das Anerkennungsverfahren für die Berufe bzw. Berufsbezeichnungen Kindheitspädagoge*pädagogin und Erzieher*in, da eine entsprechende Anerkennung in allen Bundesländern eine qualifizierte Tätigkeit in Kindertageseinrichtungen ermöglicht. Die Darstellung der rechtlichen Vorgaben entspricht dem Stand 15.12.2020.
[Weiterlesen...]
Information:
In diesem Forum gehen direkte Antworten auf Nachrichten
meist ungelesen unter. Am besten Sie erstellen ein eigenes
Thema in einem unserer passenden Foren, wenn Sie über
diese Nachricht diskutieren möchten.