KV Schleswig-Holstein reduziert Öffnungszeiten einzelner Anlaufpraxen im Bereitschaft
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/157995-640-0 Bad Segeberg – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat angekündigt, im kommenden Jahr Einschränkungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst vorzunehmen. Hintergrund ist das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Sozialversicherungspflicht von... [weiter lesen]
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