Krankentransport umfasst Fahrten zur Krebsfrüherkennung
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/146589-640-0 Berlin – Krankenkassen müssen in bestimmten Fällen auch Fahrten zu Gesundheitsuntersuchungen und Krebsfrüherkennungen bezahlen. Diese Klarstellung in der Krankentransport-Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach Hinweisen aus der Versorgungspraxis... [weiter lesen]
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