Krankenkassen sollten Ultraschall der Eierstöcke bezahlen
https://www.aerzteblatt.de/image.asp?id=97916&w=640 Berlin – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollten die sonografische Untersuchung der Eierstöcke übernehmen, auch wenn kein akuter Verdacht auf Eierstockkrebs...
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