Krankenkassen dürfen keine irreführende Werbung betreiben
Luxemburg – Krankenkassen dürfen keine irreführende Werbung betreiben. Die entsprechende EU-Richtlinie gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für öffentliche Körperschaften, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ...
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