Kliniken müssen Alkoholkranke unter Umständen auf die Straße setzen
Kassel - Die Krankenkassen müssen den Klinikaufenthalt eines Alkoholkranken nicht länger bezahlen, wenn die medizinische Behandlung abgeschlossen ist. Das gilt auch, wenn kein Platz in einer Nachsorgeeinrichtung frei ist, wie am Dienstag das ...
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