Keine Zahlung bei Verstoß gegen Embryonenschutzgesetz
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/139459-640-0 München – Krankenkassen müssen sich an den Kosten einer künstlichen Befruchtung nicht beteiligen, wenn die Vorschriften des deutschen Embryonenschutzgesetzes nicht eingehalten wurden. Das gilt nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Sozialgerichts München auch... [weiter lesen]
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