Kein Schadensersatz wegen ungenügender Aufklärung über Nierenspende
Hamm – Die ungenügende Aufklärung über eine Lebendnierenspende durch eine Klinik begründet nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch. Das geht aus einer heute veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. In dem Revisionsverfahren ...
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