Kein Kurzarbeitergeld für Praxen und Krankenhäuser, die unter den Schutzschirm fallen
https://www.aerzteblatt.de/bilder/ca...8851-640-0.jpg Berlin – Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen erhalten nach einer internen Weisung der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld, wenn sie unter den Schutzschirm fallen, den die Bundesregierung zur Kompensation von...
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