Karlsruhe: Zeugnisse dürfen Hinweise auf Behinderung enthalten
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/154328-640-0 Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht sieht die Schulen in der Pflicht, in Abiturzeugnissen eindeutig klar zu machen, wenn Schüler mit Behinderungen oder Einschränkungen Prüfungserleichterungen erhalten haben. Der Hinweis auf ein Abweichen von allgemeinen... [weiter lesen]
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