Herzschrittmacherkontrolle wird erste telemedizinische Leistung im EBM
Berlin – Die Herzschrittmacherkontrolle wird ab April 2016 die erste telemedizinische Leistung, die über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechenbar ist. Das hat der sogenannte erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) heute auf Initiative der ...
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