Herzschrittmacher und Defibrillator: G-BA beschließt Anspruch auf Zweitmeinung
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/102961-640-0 Berlin – Gesetzlich Krankenversicherte haben künftig auch vor dem planbaren Einsatz eines Herzschrittmachers oder Defibrillators Anspruch auf eine zweite ärztliche Meinung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen. Auf Wunsch der Patienten können die... [weiter lesen]
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