Die Gesundheitsakte ist eine Übergangslösung
https://www.aerzteblatt.de/image.asp?id=103124&w=640 Berlin – Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) nach Paragraf 68 Sozialgesetzbuch (SGB) V lässt sich als eine Übergangslösung für die elektronische Patientenakte (ePA)...
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