Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuun
Am 1. Januar 2019 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz, in Kraft getreten. Mit dem Gesetz unterstützt der Bund die Länder dabei, die Kita-Qualität zu verbessern.Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend steht der Gesetzestext vom 19. Dezember 2018 aus dem Bundesgesetzblatt zum Download zur Verfügung.
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