EuGH: Anspruch auf Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigten
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/152615-640-0 Berlin – Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 29. Juli 2024 (AZ:... [weiter lesen]
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