DIVI: Notfallmedizin muss als Leistungsgruppe berücksichtigt werden
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/136992-640-0 Berlin – Die Notfallmedizin sollte in dreistufiger Unterteilung als Leistungsgruppe in die noch zu erstellende Liste der Krankenhausreform aufgenommen werden. Dafür spricht sich die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) aus.... [weiter lesen]
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