Bundesgerichtshof: Keine Strafbarkeitslücke bei Impfpassfälschung
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/136655-640-0 Leipzig – Fälscher von Coronaimpfpässen können nach einer grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht auf Straffreiheit wegen einer Gesetzeslücke hoffen. Könne ein Beschuldigter nicht wegen der Fälschung von Gesundheitszeugnissen schuldig gesprochen... [weiter lesen]
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