Bundesarbeitsgericht sichert Zugang zu betrieblicher Invaliditätsversorgung
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/132428-640-0 Erfurt – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Leistungsanspruch von Beschäftigten bei einer betrieblichen Invaliditätsversorgung gestärkt. Einem solchen Anspruch steht es nicht entgegen, wenn die gesetzliche Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente wie üblich... [weiter lesen]
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