Bund sieht bei Strafrechtsverschärfung keinen Grund für Erwähnung von Vertragsärzten
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/85021-640-0 Berlin – Vertragsärzte werden in den geplanten Strafrechtsverschärfungen des Bundesjustizministeriums (BMJ) zum besseren Schutz unter anderem Rettungskräften und Mitarbeitern in Notaufnahmen nicht explizit erwähnt werden. Das verdeutlicht eine Antwort der Bundesregierung... [weiter lesen]
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