BSG-Urteil schränkt Möglichkeiten ärztlicher MVZ-Gesellschafter ein
https://cfcdn.aerzteblatt.de/bilder/140194-640-0 Berlin – Ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) könnte weitreichende Folgen für vertragsärztliche Gründungen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) haben. Das BSG hatte entschieden, dass sich eine Anstellung als MVZ-Arzt und eine echte Gesellschafterstellung... [weiter lesen]
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