Berufskrankheit durch Tonerstaub muss einzeln nachgewiesen werden
https://www.aerzteblatt.de/image.asp?id=108497&w=640 Darmstadt – Atemwegsbeschwerden durch Tonerstaub sind grundsätzlich kein Grund für eine Berufskrankheit, weil der Staub nicht generell krank macht. Im Einzelfall könne...
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