Bereitschaftszeit eines Feuerwehrmannes kann in vollem Umfang Arbeitszeit sein
https://www.aerzteblatt.de/bilder/ca...8238-640-0.jpg Luxemburg – Bereitschaftszeit kann aus Sicht des zuständigen Gutachters am Europäischen Gerichtshof als Arbeitszeit gelten, wenn Beschäftigte rasch einsatzbereit sein und mit häufigen Einsätzen rechnen müssen. Diese Einschätzung vertrat der... [weiter lesen]
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