Vom Arbeitgeber bezahlte allgemeine Gesundheitskurse gelten als Arbeitslohn
https://www.aerzteblatt.de/image.asp?id=106508&w=640 München – Wenn Arbeitgeber Kurse zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge bezahlen, gilt dies als sogenannter steuerbarer Arbeitslohn. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH)...
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