Apotheken dürfen bei FFP2-Maskenabgabe nicht auf Eigenanteil verzichten
https://www.aerzteblatt.de/bilder/ca...7168-640-0.jpg Düsseldorf – Eine Apotheke darf bei der Abgabe von FFP2-Schutzmasken an Anspruchsberechtigte nicht damit werben, deren Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro für sechs Masken zu übernehmen. Zu diesem Urteil kam das Düsseldorfer Landgericht laut... [weiter lesen]
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